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Verband Unabhängiger Kunstsachverständiger

Mitgliederversammlung 2017

Am 3. November 2017 fand in Münster die 12. ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes statt

Auszüge aus dem Protokoll:

TOP 2

Anlage zum Protokoll zur Mitgliederversammlung Nov. 2017 in Münster


Kunstmarkt: Verschlimmbessert

Weil deutsche Kunstwerke ins Ausland verschwinden und der Handel hierzulande austrocknet, ist das Kulturgutschutzgesetz ein Flop. Eine Abrechnung

Von Thomas E. Schmidt / 23. August 2017

Ursprünglich wollte das Kulturgutschutzgesetz nichts als das Gute: Es sollte national wertvolle Kunst vor der Abwanderung ins Ausland bewahren, den Handel mit illegalen Antiken, vor allem aus Kriegsgebieten, unterbinden und ihre Rückgabe an die Herkunftsländer erleichtern. Ganz allgemein: Es wollte die Rechtssicherheit in einem eher ungeregelten Feld stärken. Doch die erlassenen Regelungen haben Sammler, Kunsthandel und auch Künstler geradezu in Schnappatmung versetzt. Der Maler Gerhard Richter etwa sagte damals, man solle Kunst am besten schnell "verkloppen". Sein Kollege Georg Baselitz zog seine Leihgaben aus einigen Museen ab. Warum gibt es all die Proteste, die dieses Gesetz seit zwei Jahren begleiten? Und was ist seine Bilanz, nachdem das Gesetz ein Jahr in Kraft ist?

Auch wenn bisher keine gesicherten Zahlen vorliegen: Das Angebot an Kunst in deutschen Auktionshäusern wurde mit dem Erlass des Gesetzes qualitativ schwächer, die Umsätze gingen spürbar zurück. Nagel und Lempertz etwa verlagerten ihre Asienauktionen nach Österreich und nach Belgien. Vor seinem Inkrafttreten im August 2016 hatten deutsche Sammler geradezu panisch ihren Besitz ins Ausland geschafft, um die Kunstwerke in Zollfreilagern zu sichern oder sie gleich versteigern zu lassen. Kurzum: Bisher sieht es nicht danach aus, als ob das Gesetz seine hehren Ziele erreichen werde.

Warum nicht? Die Eingriffe in die Freiheit der Kunstsammler und Verkäufer sind immerhin erheblich. Wer nun Kunstwerke besitzt, die vom Gesetz betroffen sind, sucht nach Vermeidungsstrategien. So verlassen de facto Kulturgüter das Land, obwohl sie per Gesetz hier gehalten werden sollen. Branchenkenner sind der Ansicht, dass der Abfluss von Kunst anhalten wird. Darunter leidet der deutsche Kunsthandel.

Ein Beispiel: Jedes Gemälde, das älter als 50 Jahre ist und mehr als 150.000 Euro wert sein soll, muss nun vor dem Verkauf von einer Landesbehörde geprüft werden, ob es nicht als national wertvoll anzusehen sei. Innerhalb der EU gilt diese Grenze für 75 Jahre und 300.000 Euro. Wird es als national wertvoll gelistet, darf es nur noch im Inland verkauft werden. Das drückt den Preis erfahrungsgemäß um 30 bis 50 Prozent, weil potente Käufer am liebsten in London oder New York bieten.

Wenig verwunderlich erscheint es da, dass deutsche Sammler ihr Eigentum in Sicherheit brachten, bevor sie von solchen Verkaufsbeschränkungen ereilt werden konnten. Mit boomenden Kunstmärkten in Folge der niedrigen Leitzinsen hatte die Politik eine Art Ausverkauf deutscher Schätze befürchtet – und deswegen flächendeckende Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Das Absurde: Der Ausverkauf findet nun genau deshalb statt.

Außerdem drohen auch das Sammeln und der Handel hierzulande auszutrocknen. Wieso? Die Politik unterstellte in den vergangenen Jahren einen schwunghaften illegalen Handel mit archäologischen Gegenständen aus Kriegs- und Krisenregionen, besonders des Nahen Ostens. Der IS, hieß es, finanziere sich zu einem Drittel aus dem Verkauf geplünderter Kunst. Der Verdacht, hierzulande kursierten massenhaft "Blutantiken", konnte jedoch nicht erhärtet werden. Das Gesetz verlangt jetzt dennoch, dass jede ausländische Antiquität eine offizielle Ausfuhrgenehmigung ihres Herkunftslandes mit sich führt, wenn sie wieder verkauft werden soll. Das schützt zwar Länder wie Syrien oder Irak – obgleich der Handel mit alter Kunst von dort auch vor dem Kulturgutschutzgesetz schon illegal war –, lässt aber etwa Sammler asiatischer Kunst ratlos zurück.

Asiatische Kunst wird seit gut 200 Jahren in Europa gesammelt. Wem wann ein Kunstwerk gehört hat, ist nur in Einzelfällen nachvollziehbar. Und Japan oder China denken gar nicht daran, Ausfuhrgenehmigungen zu erteilen – schon gar nicht nachträglich. Vor 2016 musste die Illegalität eines Kunstgegenstandes nachgewiesen werden. Nun ist der Eigner in der Pflicht, dessen Legalität zu belegen. Das ist oft unmöglich. An solchen Stellen sind die Regelungen des Gesetzes nicht präzise genug. Nächstes Jahr wird der Deutsche Bundestag eine erste Evaluierung des Gesetzes vornehmen.

Auch die Umsetzung wirft viele Fragen auf: Der deutsche Zoll soll den Kunstverkehr künftig überwachen – aber darf er überhaupt innerhalb der EU tätig sein? Und hat der Zoll die Kompetenzen, in Fragen zur Herkunft zu urteilen? Falls der Gesetzgeber hoffte, Kunst insgesamt einem überspekulierten Markt zu entziehen, um sie eines Tages der deutschen Öffentlichkeit zugänglich zu machen, dann wählte er mit seinen Vorschriften die falschen Mittel. Die Spekulation tobt in wenigen Marktsegmenten, aber das Gesetz trifft den Kunstmarkt insgesamt: Es taugt nicht zur Marktregulierung, vielmehr verdrängt es die Kunst ins Ausland und stärkt die ohnehin mächtigen Kunsthandelsstandorte wie New York, Zürich, London oder Hongkong.

Die kulturellen Folgen sind langfristig: Nachlässe deutscher Künstler werden künftig, kurz bevor sie an die gesetzlichen Altersgrenzen heranreichen, still ins Ausland verschwinden.

Kommentar von Peter Maier

In den 30er Jahren konnten jüdische Mitbürger aus Deutschland noch ausreisen wenn sie u.a. ihre Kunstgegenstände an den Staat "ablieferten". Sie wurden enteignet.

Und heute nach dem Kulturgutschutzgesetz der Grütters: Wenn z.B. eine Familie von Deutschland nach NY umziehen will und selbstverständlich ihre Kunstgegenstände mitnehmen will muss sie nun den Deutschen Staat fragen ob sie diese mitnehmen darf. Wenn nein, müssen diese Kunstgegenstände in einem Lager in Deutschland eingelagert werden. Die Kosten dafür tragen natürlich die Eigentümer. Die Familie muss Deutschland ohne ihre Kunstgegenstände verlassen.
Resultat: Sie sind enteignet.

Natürlich betrifft das nur Kunstgegenstände von einem gewissen Wert, da der Staat nur an Hochwertigem interessiert ist. Und die Argumente, dass die Ausfuhr ja meist doch genehmigt wird, macht es nicht besser.

Nein, die zweite Hälfte dieses Kulturgutschutzgesetzes ist ein aufgewärmtes Gesetz der Nazizeit. Dieses Gesetz konnte nur durch die Profilierungssucht der Grütters, machtpolitischen Interessen und Aneignungsfantasien des Deutschen Staates entstehen.

Die zweite Hälfte dieses Gesetzes hat nichts und zwar gar nichts mit antiker Raubkunst zu tun. Ebenso hätten sie ein Gesetz aus dem Eherecht noch in dieses Gesetz einflechten können, damit es nicht so auffällt. In den Mainstream-Medien wird immer nur über die erste Hälfte des Gesetzes berichtet. Da es nur eine Minderheit betrifft, gibt es kaum Widerstand, genau wie vor 80 Jahren!

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